Einfuhrbestimmungen

Zollfreie Waren

Es ist nicht mehr möglich Spirituosen oder Tabak zollfrei zu kaufen wenn Sie innerhalb der EU reisen. Reisen Sie jedoch in andere Teile der Welt dürfen Sie zollfreie Waren kaufen solange Sie die Freimengen nicht überschreiten.
 
 
 
 
Kein zollfreier Verkauf ist an Passagiere die zwischen Schweden und folgenden Ländern reisen, erlaubt:
Österreich, Belgien, Die Griechisch-zypriotische Hälfte von Zypern, Tschechoslovakien, Dänemark, Estland, Finnland (Ausnahme Aaland), Frankreich, Deutschland, Grossbrittanien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxenburg, Malta, Holland, Polen, Portugal, Slowakien, Slowenien und Spanien (ausgenommen die Kanaren).
 
Folgende Einfuhrquoten gelten für Reisende von EU-Mitgliedsstaaten:
 
Alkohol
Alkoholische Getränke 10 Liter
Starkwein (wie Portweine) 20 Liter
Wein (inkl nicht mehr als 60 l Schaumwein)
90 Liter
Bier 110 Liter
 
Tabak
Zigaretten 800 oder
Zigarillos 400 oder
Zigarren 200 oder
Drehtabak 1 kg
 

Bitte beachten Sie dass man über 20 Jahre alt sein muss um alkoholische Getränke einzuführen. Für Einfuhr von Tabak gilt 18 Jahre.

 

Folgende Einfuhrquoten gelten für Reisende von Nicht-EU-staaten: 
 
Alkohol
 Alkoholische Getränke 1 Liter oder
 Starkwein (wie Portweine) 2 Liter
 Wein 2 Liter
 
Bier wird als ”Übriges” gerechnet. Für zollfreie Einfuhr darf die totale Menge Bier, und übriges gekauft während Ihrer Reise, nicht den Wert von SEK 1700 übersteigen.
 
Tabak
 Zigaretten  200 oder
 Zigarillos  100 oder
 Zigarren  50 oder
 Drehtabak  250 g